Aus Telematik
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Fragen von angehenden Studierenden und Studieninteressierten
Ich bin angehende/r Telematik-StudentIn, leider kann kann ich aber erst einen Monat nach Semesterbeginn anfangen, Was für Probleme ergeben sich? Was könnte ich gegen diese Probleme tun?
Grundsätzlich ist eine späte Studienanmeldung möglich. Bei allen reinen Vorlesungen (VO), kannst du problemlos am Ende des Semesters die dazugehörige Prüfung machen. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter wie zB Grundlagen der Informatik Übung, Analysis T1 usw. wird es problematischer, da in diesen Fächern bereits Teilleistungen von den Studierenden gefordert wurden. In diesen Fächern könntest du höchstens versuchen, dich mit dem Vortragenden direkt zu arrangieren, also ob du zB auch ohne bisher erbrachte Teilleistungen zu einer positivem Note kommen kannst, das hängt dann allerdings von der Toleranz des Vortragenden ab und dafür kann ich natürlich auch nicht garantieren.
Da würde ich dir aber raten, möglichst sofort dies zu erledigen und vielleicht schon jetzt zu inskribieren und versuchen, das Studium nebenbei zu beginnen. Je länger du wartest, desto schwieriger wird das werden.
Ansonsten kannst du dieses Wintersemester nicht alle Lehrveranstaltungen besuchen, was aber keine gravierenden Auswirkungen auf die Absolvierung von zukünftigen Lehrveranstaltungen hat, wir haben keine Voraussetzungen für gewisse Lehrveranstaltungen, sprich du kannst zB aus dem zweiten Semester alles Besuchen, auch ohne das erste Semester abgeschlossen zu haben
Achtung bezüglich der STEOP (24.10.2011)
Ich bin angehender Telematikstudent. Hierfür muss ich jedoch die Studienberechtigungsprüfung noch absolvieren. Derzeit fehlen mir noch Prüfungen die ich voraussichtlich Ende Oktober ablegen werde. Bis zur erfolgreichen Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung kann ich mich noch nicht inskribieren.
Du kannst dich als ausserordentlicher Student inskribieren. Dann kannst du dich auch zu Lehrveranstaltungen wie Übungen anmelden, was für manche Übungen sinnvoll ist. Beachte aber, dass du dann Studiengebühren bezahlen musst, die du aber später wieder zurückbekommst. Weitere Infos dazu im Studienservice.
Für die VOs brauchst du vorerst keine Anmeldung, du kannst dich auch so einfach reinsetzen. Lediglich für das Ablegen der Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich.
Könnt ihr mir sagen, ob (und wenn ja wo?) ein Telematiker die Erstsemestrigen berät?
In der Woche vom 20.9 bis 24.9 findet die Erstsemestrigenberatung auf der Alten Technik statt, dort wo du dich eingeschrieben hast. Von 9.00 bis 12.00 wird dort auch ein Telematiker von der Basisgruppe sein. Falls du auch Fragen zu Beihilfen usw. hast, ist auch ein Referent vom Sozialreferat dort. Ich würde dir auch die Welcomedays am 29.9 und 30.9 nahelegen. Ich weiß nicht ob du einen Flyer bekommen hast.
Weiters gibt es ein Erstsemestrigentutorium wo dir Tutoren aussuchen kannst, die dich über das erste Semester begleiten und du auch die Möglichkeit hast, andere Leute kennenzulernen.
Prinzipiell finden die Beratungen zu Semesterbeginn statt. Es finden sich auch diverse Informationen auf der HTU-Homepage. Desweiteren kannst du dich auch bei der Basisgruppe Telematik melden.
Könnte ich mich mit jemandem von der Basisgruppe treffen, um meine Frage zu klären? :)
Du kannst natürlich auch gerne bei uns in der Basisgruppe vorbeikommen. Am Nachmittag ist fast immer wer da, ruf aber vielleicht kurz vorher an, falls du nicht bis zur Studienberatung warten willst.
Ich studiere momentan Internettechnik an der FH Joanneum in Kapfenberg und werde dieses Studium bis spätestens Ende September abgeschlossen haben. Nun will ich im Master Telematik studieren. Gibt es ein Maximum an nachzuholenden ECTS?
Ja, maximal 26. Aber diese werden dir auf das Masterstudium angerechnet, das heißt du musst nicht mehr machen, sofern du zum Masterstudium
zugelassen wirst. Sie reduzieren den Wahlanteil. Der schlechteste Fall wäre, dass man dich gar nicht mit dem Master anfangen lässt und du nur für unseren Bachelor etwas angerechnet bekommst. In diesem Fall kann das durchaus aufwändig werden, je nachdem was du nachmachen musst. Da gibt es dann auch keine echte Obergrenze, dafür hast du dann auch den Bachelor Telematik.
Ich bin nun im letzten Schuljahr der HLW Fohnsdorf und würde im Oktober gerne mit dem Studium Telematik beginnen. Nun befürchte ich aber, dass meine Ausbildung nicht geeignet ist, um dieses Studium zu beginnen. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könnt, ob es trotzdem möglich wäre, Telematik zu studieren, trotz einer eventuell "falschen" Ausbildung.
Eindeutig ja. Es wird eigentlich alles, was man für das Studium braucht, insbesondere Mathematik, auch in den ersten Semestern gelehrt. Es ist auch ganz normal, dass jedeR in den einen oder anderen Bereichen ein paar Kleinigkeiten nachlernen muss. Es studieren nicht nur
HTL-Absolventen Telematik, und je nach HTL müssen die genauso Dinge nachlernen (z.B. oft Mathematik). Viel wichtiger als die Ausbildung vor dem Studium sind Interesse und Einsatz für das Studium.
Wie sieht es im Telematikstudium mit Computer Hardware aus? Ich habe gelesen, dass es Rabatt bei gewissen Händlern gibt wenn man über die Uni bestellt. Wie leistungsfähig muss mein Computer sein?
Jeweils zu Beginn des Semesters gibt es von u:book [1] Aktionen speziell für Studierende. Das sind normal Business Geräte (zuverlässiger) mit
gutem Service zu einem besseren Preis am freien Markt. Die Details findest du auf der Homepage.
Die Leistungsfähigkeit ist meiner persönlichen Erfahrung nach, absolut zweitrangig, da du mit dem Gerät fürs Studium hauptsächlich
programmieren und Büro ähnliche Anwendugen ausführen wirst. Als weitaus wichtiger sind Zuverlässigkeit, Service, Akkulaufzeit, Gewicht, Bildschirmgröße und Anschlüsse für Peripherie (USB, DVI, VGA,...). Außerdem oft recht praktisch ist ein Tablet PC.
Kann ich diejenigen LUs, VUs, deren Inhalte ich bereits in der HTL kennengelernt habe, anrechen lassen.
Bei uns wird nicht viel angerechnet, weil die Meinung der Lehrenden dazu ist, wenn jemand etwas kann, ist es ohnehin kein Problem, die LV positiv zu absolvieren. Aber du kannst natürlich zu dem jeweils Vortragenden und zu unserem Studiendekan gehen und nachfragen.
Ich leiste zurzeit meinen Zivildienst ab, welcher am 31.03.2010 beendet ist. Weil ich Anspruch auf Urlaub/Zeitausgleich habe, kann ich die Dauer des Dienstes etwas verkürzen. Da ich mich für das Studium der Telematik an der TU Graz interessiere, aber nicht ein halbes Jahr verlieren will, würde ich gerne im Sommersemester ins Studium einsteigen. Welche Lehrveranstaltungen kann ich im SS 2010 ohne Vorkenntnisse besuchen und welche Prüfungen absolvieren? Als AHSler habe ich jedoch keine fachspezifischen Vorkenntnisse. Gibt es so etwas wie einen optimalen Stundenplan für den Einstieg im SS bzw. Erfahrungen damit? Oder reicht es gerade mal für 1-2 Prüfungen, die ich mir später erspare?
Du kannst alle für das zweite Semester vorgeschlagenen LVs besuchen. Es gibt keine formalen Voraussetzungen, du musst also keine der LVs aus dem ersten Semester bestanden haben, damit du eine LV aus dem Zweiten besuchen kannst. Inhaltlich baut natürlich z.B. Analysis T2 auf Analysis T1 auf, und Grundlagen der Elektrotechnik ist eine gute Vorbereitung für Grundlagen elektrischer Netzwerke.
Auf jedenfall besuchen kannst du z.B. Rechnerorganisation oder Diskrete Mathematik TE - diese LVs bauen auf nichts aus dem 1. Semester auf. Außerdem kannst du beliebig viele freie Wahllehrveranstaltungen (also irgendwas das an einer in- oder ausländischen Uni angeboten wird) besuchen, davon brauchst du für das Studium 9 Semesterstunden.
Außerdem sprichts nichts dagegen, dass du dir LVs aus dem 4. Semester anschaust, da wären etwa Datenbanken 1, Projektmanagement oder
Architektur verteilter Systeme LVs für die man kaum Vorwissen braucht.
Oder du schaust im 6. Semester, davon darfst eigentlich keine LVs machen, aber diese Einschränkung ("Orientierungsjahr") kannst du umgehen indem du ein anderes Studium (Physik oder so, in jedem fachlich weit von Telematik entfernt) dazunimmst und diese LV aus diesem Studium heraus als freie Wahllehrveranstaltungen besuchst. Da wäre z.B. "Gesellschaftliche Aspekte der Informationstechnologie" für das man keinerlei Vorwissen braucht.
Update 2011-10-24: Damit man Vorlesungen trotz Orientierungsjahr UND Steop vorziehen kann, sollte man sich noch für ein weiteres Studium (Vor)Anmelden, und die LV dann als Freifach aus diesem Studium heraus besuchen.
Bei welchen Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht?
Vereinzelt bei Übungen, z.B. wenn man in Analysis ankreuzt ein Beispiel gerechnet zu haben, muss man auch in der Übung da sein, weil man aufgerufen werden könnte zum Vorrechnen. Ansonsten gibt es nur bei Vorlesungen generell keine Anwesenheitspflicht.
Wann kann ich freie Wahllehrveranstaltungen besuchen?
Freie Wahllehrveranstaltungen kannst du immer machen.
Update 2011-10-24: Der Studienplan zwingt dich nicht auch schon im ersten Semester Freifächer zu besuchen, du kannst das beliebig auf dein Studium verteilen.
Da ich ein Auto besitze aber nicht immer die Parkgebühren bezahlen möchte, wäre die Frage, ob es für Studenten bei der Alten Technik, bzw. Neuen Technik oder in der Inffeldgasse bzw. irgendwo in der Nähe einen Studentenparkplatz gibt, wo man gratis parken kann.
Studentenparkplatz gibt es nicht. Allgemein ist Graz eher autofeindlich.
Ich suche schon seit Längerem nach genauen Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für Telematik und bitte Euch um Hilfe. Wer ist hier an der TU Graz die Kontaktperson?
Die Studienberechtigungsprüfung ist im UG geregelt in §64a. Das findest du z.B. hier [1]. Dort sind die Voraussetzungen gelistet, etwa dass du Berufserfahrung nachweisen können musst und dergleichen. Kontakt hierzu ist das Studienservice [2]. Auch über etwaige Vorbereitungslehrgänge bekommst du dort Information.
[1] http://www.ulv-mdw.at/Dokumente-Dateien/BGBLA_2009_I_81.pdf (S17)
[2] http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Studium_Lehre/Studienservice
Ich bräuchte bitte Information darüber, auf wieviel Semester sich aktuell die durchschnittliche Studiendauer für Telematik beläuft. Könnt ihr mir helfen?
Die Zahlen findest du unter [1]. Auf andere/neuere Zahlen haben wir leider auch keinen Zugriff.
[1] http://alumni.tugraz.at/tugraz/publikationen/facts_and_figures/facts_and_figures_2010.pdf
Update 2011-10-24: Es sind so ungefähr 14 bis zum DI.
Ich wurde während der Welcome Days auf die Möglichkeit Windows Vista kostenlos zu erwerben aufmerksam gemacht. Was muss ich tun?
Um Vista zu bekommen, musst du die LV "Anwendung von Betriebs- und Informationssystemen" machen (Nr.: 448.150), dort bekommst du Vista. Die LV ist nicht aufwendig. So eine Möglichkeit sollte es auch im Rahmen der LV "Grundlagen der Informatik" im 1. Semester geben. Einfach den Vortragenden fragen.
Update 2011-10-24: Inzwischen gibt's ein Win7, über GDI geht's nicht mehr - über eine UE am IAIK schon.
Von der HTBLuVA Bulme habe ich 3 Jahre Programmiererfahrung unter anderen in den Sprachen C,C++,C#, VHDL. Betreffend der Übung Softwareentwicklung Praktium wäre nun die Frage, ob ich diese LV, wenn ich zum Sommersemester anfange, besuchen kann, bzw welche Person in diesem Falle die beste Ansprechperson wäre.
Natürlich kannst du, diese "Voraussetzungen" sind nur als Empfehlungen zu sehen. Du solltest dich problemlos zu SEP anmelden und teilnehmen können.
Ich habe eine Frage zur Stundenanzahl: Mit wievielen Wochenstunden an der Uni muss ich rechnen?
So etwa 20h in der Woche werden es sein. Aber du musst ja zu den Vorlesungen nicht kommen, wenn du nicht willst, schaden tut's
aber nie, sich das anzuhören. Einem Semester sind je 30 ECTS zugeordnet, die sollten jeweils einem
Arbeitsaufwand von 25h entsprechen (inklusive der Vorlesungszeit).
Fragen von Studierenden
Auf der telematik.edu Website steht "Nach Abschluß der letzten Prüfung bist du kein Student/keine Studentin mehr! Alle Prüfungen/Lehrveranstaltungen, die du danach bis zur Inskription des Masterstudiums abschließt, sind nichtig!" - Bezieht sich das wirklich auf das Datum der letzten Prüfung und nicht auf das Datum, an dem man das Zeug für den Abschluss des Bachelor Studiums einreicht?
Ja, das Datum der letzten (dann natürlich postiv absolvierten) Prüfung über eine LV, welche für den Bachelor-Abschluss herangezogen wird, gilt als Stichtag. Sofern man dann kein Zweitstudium inskribiert hat, ist man kein Studierender mehr.
Was ist, wenn ich während des Bachelors jetzt auch schon Prüfungen für den Master gemacht habe? Muss ich die zwingend vor dem Abschluss des Bachelor Studiums auf ein 2. Studium anrechnen? Oder ist es im Master dann auch ohne ein 2. Studium ohne weiteres möglich diese anrechnen zu lassen?
Generell kann man dir keine Zeugnisse wegnehmen, die du als Student erhalten hast, eine "Zuordnung" derselben zu einem Studium, um auf die Frage zu antworten, ist nicht notwendig.
Aber Achtung: Zeugnisse für LVen, deren Prüfungsdatum nach dem Datum der letzten Prüfung, welche für den Abschluss verwendet wird, liegen, sind an sich ungültig, da man zu diesem Zeitpunkt rückwirkend nicht mehr Studierender war.
Um das Problem zu umgehen kannst du ein Zweitstudium inskribieren, in dem du dann munter weiter Prüfungen schreibst. Oder du wählst die LV, welche du als letztes gemacht hast (sprich, danach kommt keine Prüfung mehr) als LV, welche für den Bachelor herangezogen wird, damit befinden sich alle anderen LVen, die du vll schon für den Master gemacht hast, im gültigen Zeitbereich. Oder als dritte Option: Ein Zweitstudium inskribieren und eine Prüfung, welche man für den Bachelor braucht, unter diesem Studium absolvieren. Anschließend kann die Anrechnung auf den abzuschließenden Bachelor erfolgen. Warum ist das jetzt so toll? Das Datum der Prüfung ist hierbei das Datum der Anrechnung, d.h. im Endeffekt kann ich selbst bestimmen, wann ich meinen Bachelor abschließe.
Update 2011-10-24: Der Masterstudienplan sagt auch noch:"Lehrveranstaltungen, die zum Abschluss des zur Zulassung zu diesem Studium be-rechtigenden Bachelorstudiums verwendet wurden, sind nicht Bestandteil dieses Mas-terstudiums. Wurden Pflichtlehrveranstaltungen, die in diesem Curriculum vorgesehen sind, bereits im Rahmen des zuvor beschriebenen Bachelorstudiums verwendet, so sind diese durch zusätzliche Wahllehrveranstaltungen im selben Umfang zu ersetzen."
Was ist der Grund dafür, dass das 2. Studium für das man sich inskripieren soll möglichst fachfremd sein soll?
Das ist wichtig bei Leuten, die sich im Orientierungsjahr befinden. Bei fachfremden Studien sinkt das Risiko, dass die LV, welche ich absolvieren will, nicht auch dort die Absolvierung des Orientierungsjahrs voraussetzt.
Update 2011-10-24: Das gilt für die Steop auch so.
Ich habe die letzte Bakk-Prüfung im Dezember 2010 gemacht, habe allerdings bereits Mastervorlesungen (ohne Zweitstudium) im WS2010 besucht und im Jänner abgeschlossen.
Wenn ich jetzt im Februar den Bachelor einreiche verfallen alle Masterprüfungen die ich absolviert habe?
Grundsätzlich ja.
Lösung: Zu den LV-Leitern hingehen und den Wunsch stellen, etwas am Datum rumzudrehen. Normalerweise sollte die dann nicht so böse sein und dich ins Verderben stürzen. Und wenn wirklich, also so wirklich, gar nichts geht, dann musst du die letzte absolvierte LV als Bakk-LV nehmen (s.o.).
Update 2011-10-24: Der Studienabschluss lässt sich nach hinten verschieben, wenn man sich ein Freifach auf ein späteres Datum anrechnet (muss etwas sein, das an der TU Graz absolviert wurde) - oder man bittet den/die LV LeiterIn.
Ich bin bald mit meinem BME Bachelor fertig und möchte dann mit dem Telematik-Master weitermachen. Im Curriculum stehen die Fächer die ich für die Zulassung nachholen muss. Ich habe eine sehr genaue Vorstellung davon, wie mein Master aussehen soll. Bei drei der nachzuholenden Fächer glaube ich jedoch dass die nicht unbedingt sehr wichtig sind für meinen Masterplan und ich würde die ECTS gerne in andere Vorlesungen investieren. Meine Frage ist nun: Lässt sich die Liste etwas anpassen/kürzen wenn man (in Rücksprache mit einem Mentor) gute Argumente dafür findet, oder wird das nicht gerne gesehen?
Diese Liste existiert, um den Umstieg von BioMed auf Telematik festzulegen. Einerseits sind diese Lehrveranstaltungen inhaltlich von Vorteil für den Master, andererseits sind dies Grundgebiete, welche von einem Telematik Absolventen erwartet werden. Wenn du dich im Telematik Master beispielsweise nur auf BioMed Gegenstände konzentrieren willst (das ist jetzt nur irgend ein fiktives Beispiel), wirst du diese Gegenstände vielleicht nicht inhaltlich benötigen. Dann macht der Umstieg von BioMed auf Telematik aber auch nicht viel Sinn.
Wenn du da etwas ändern willst, ist unser Studiendekan die richtige Anlaufstelle, wobei ich persönlich nicht glaube, dass du damit Erfolg haben wirst, da das im Studienplan Telematik recht eindeutig geregelt ist.
Aber wenn es dir gelingen sollte, würde ich mich freuen wenn du es mich wissen lässt.
Update 2011-10-24: Über ein Studium Irregulare könntest du es auch versuchen.
wie ich gesehen habe, wurde "Wissenstechnologie" in "Semantische Technologien" umgetauft. Eine Anrechnung von "Wissenstechnologie" auf "Semantische Technologien" dürfte daher automatisch beim Einreichen geschehen. Ich habe vor ca. 3 Jahren die Vorgänger-VU "AK E-Commerce" gemacht. In der Äquivalenzliste ist "AK E-Commerce" mit "Wissenstechnologie" gleichgestellt. Frage: Kann man dann auch mit "AK E-Commerce" sich "Semantische Technologien" anrechnen lassen? Ich habe bei der Äquivalenzliste leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Laut Dekanat wird "AK E-Commerce" selbstverständlich für "Semantische Technologien" angerechnet.
Es soll auch einen Eintrag bei der nächsten Aktualisierung der Äquivalenzliste des Dekanats geben.
Warum werden in meinem TUG-online Profil unter Studienstatus zu den 4 Semstern der Regelstudiendauer 2 Toleranzsemester im Masterstudium dazugezählt? Ich bin eigentlich von einem Toleranzsemester ausgegangen.
Es sind 2 Toleranzsemester - also 4 + 2 Semester, d.h. du bist insgesamt 6 Semester von der Studiengebühr befreit.
Für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe gelten aber andere Regeln!
Update 2011-10-24: Beim Bachelor sinds natürlich 6+2.
Mir ist eines nicht ganz klar im Masterplan: In der Tabelle auf Seite 4 steht unter dem Punkt "Gesamtumfang der zu absolvierenden Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen" 50 Semesterstunden. Auf der Seite 7 steht in der Tabelle unter dem Punkt "Summe erstes Fach, zweites Fach und Wahlfach lt. §5a" 44 SSt. Heisst das jetzt für mich a) 1.Fach + 2.Fach + Wahlfach + Freifächer = 50 SSt. oder b) 1.Fach + 2.Fach + Wahlfach = 50 SSt.? Mit der ECTS Berechnung ist alles klar, aber das leider nicht.
Die Gesamtheit von 1. Fach, 2. Fach und Wahlfach ist nicht gleichzusetzen mit dem Gesamtumfang der zu absolvierenden Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen. D.h. 1. und 2. Fach + Wahlfach = 74 ECTS (mind. 50 - 6 = 44 SSt.) In dieser Rechnung sind noch nicht alle Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen enthalten, denn das hier fehlende Seminar/Projekt ist nunmal nicht frei wählbar (und somit gehört es nicht zum Freifach). 1. und 2. Fach + Wahlfach + Seminar/Projekt = 84 ECTS (mind. 50 SSt.) Das ist die Rechnung, welche alle Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen einbezieht. Ich glaube, der Unterschied ist gut zu erkennen ;)
Heisst das jetzt für mich a) 1.Fach + 2.Fach + Wahlfach + Freifächer = 50 SSt.
Nein. Freifächer haben keine Bindung an SSt. Und das geht auch aus keiner der Tabellen hervor.
b) 1.Fach + 2.Fach + Wahlfach = 50 SSt.?
Fast. Wie gesagt 1. und 2. Fach + Wahlfach + Seminar/Projekt = 50 SSt.
Wie man also sieht muss das Seminar/Projekt, welches in der Tabelle auf Seite 7 gesondert aufgeführt ist, mit seinen 6 SSt noch zum Gesamtumfang der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen eingerechnet werden.
Update 2011-10-24: Diese Regelung gibt es im aktuellen Masterplan nicht mehr.
Ich habe eine Frage zur Anrechnung der freien Wahlfächer im BAKK. Ich habe in diesem Semester an der KF (Zentrum für soziale Kompetenz) Kommunikationstraining gemacht. Dies ist eine VU mit 2 SSt. / 3 ECTS. Wird nun nach der neuen Regelung zur Anrechnung der Freifächer hier der ECTS-Wert herangezogen, oder nur die SSt?
Da der Lehrveranstaltung ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet sind, sind hierbei die ECTS heranzuziehen.
Update 2011-10-24: Der Stichtag dafür ist der 1.10.2010. Falls die falsche Regelung angewendet wurde, sollte das beim Einreichen aktualisiert werden. Es gelten die ECTS von dem laufenden Studium mit den wenigsten, oder, wenn es keinem Studium zugeordnet ist 1:1 bei VOs 1:1,5.
Ich habe im Master'08 die Übung Modellbildung für den Katalog 'Autonome Roboter' gemacht. Durch Umstellung in den '10er Plan fällt mir die Übung jetzt scheinbar raus - jedenfalls bin ich auf der Dekanat Informatik-Seite nicht fündig geworden. Gibt's da wirklich keine Äquivalenz/Anrechnung oder hab ich was übersehen?
Laut §8 (Umstiegsregelungen) des Studienplanes bleiben dir solche LVs auch weiter für das gewählte Fach erhalten.
Als Allgemeine Frage noch: Für die Note eines Faches wird ja scheinbar bei der Gewichtung mit SSt (statt ECTS wie im Studienplan behauptet) gerechnet. Weiters zählt das Masterprojekt bei dieser Berechnung zu einem Fach dazu. Aber wieviele SSt hat das MP dafür? 10/1.5=6,66... oder doch irgendwas 'schönes'?
Der Studienplan hat immer recht! Bei Problemen mit der Berechnung der Note wendest man sich am Besten an Frau Moisi vom Studienservice [1].
[1] http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Studium_Lehre/Studienservice
Ich studiere Informatik (521) und würde gern wissen wie viele Wahlfächer soll ich absolvieren (Für Bakk.) und wie viele von denen soll ich von den empfohlenen freien Wahlfächern vom Studienplan sein ?
Du musst Wahlfächer im Wert von 12 ECTS absolvieren. Nähere Infos im Studienplan, §5a. Wie der Name schon sagt sind empfohlende freie Wahlfächer empfohlen und nicht verpflichtend. Du kannst frei wählen ob du alle, oder auch kein einziges davon machst. Für nähere Fragen hilft dir die Basisgruppe Informatik & Softwareentwicklung gerne weiter: bis@htu.tugraz.at
Ich möchte Computer Grafik & Autonome Roboter als Fächer im Telematikmaster studieren. Geht das? (Ein Satz im PDF hat mich da etwas verunsichert.) Man braucht mindestens 18 elektro. ECTS. Autonome Roboter hat aber nur 10. Denn Rest kann ich mir einfach durch Freifächer holen. Oder?
Ja und ja.
Wie viele Wochenstunden bzw ECTS Wahlfächer muss ich fürs Informatik Bak. absolvieren?
Im Studienplan für das Bachelorstudium Informatik steht, dass du laut §4 frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren musst.
Ist es möglich LVs aus dem 5ten Semester ins 3te Semester vorzuziehen (obwohl ich noch 2 LVs noch nicht habe)? Ich blicke nicht so ganz bei den Studienabschnitten durch - wann darf man was?
Du darfst die LV aus dem 5. und 6. Semester erst nach erfolgreichem Abschluss des Orientierungsjahres machen (1.& 2. Semester). Du kannst dich nach erfolgreicher Absolvierung der beiden Prüfungen und einreichen des ersten Abschnittes (Mail ans Dekanat) für die LVs anmelden.
Du kannst aber auch eine fachfremde Studienrichtung (Verfahrenstechnik, Physik...) inskribieren, und dich für die LVs anmelden. Sie dürfen dort halt nicht in einem Studienabschnitt vorkommen.
Wenn du dann den Bakk. einreichst, musst du dir die LVs nur anrechnen lassen. So machen es die meisten anderen Leute.
Ich wollte Sie fragen, ob in absehbarer Zeit wieder das On Board Diagnose Labor (438.403) abgehalten wird, da es in meinem Embedded Automotive Systems Telematik-Masterkatalog als generelle Sommersemesterveranstaltung aufscheint.
Leider ist eine zukünftige Abhaltung sehr unwahrscheinlich, da sie laut zuständigem Institut zu umfangreich für eine vernünftige Realsierung ist. Auch die Lehrveranstaltungen Aufbau und Management von Boardnetzen und Fahrzeugspezifische Signalverarbeitung aus dem Embedded Automotive Systems Katalog werden im Moment nicht abgehalten, da es an Personal fehlt.
Meine letzte Pruefung, CS2 muendlich, ist kommenden Mittwoch. Und gerade hab ich in der NG gelesen, dass bei der letzten schriftlichen Prüfung so viele durchgefallen sind, weil es ein neues Stoffgebiet gibt :-( Wisst ihr, wird das neue Stoffgebiet auch bei der muendlichen Pruefung gefragt? Wenn ja, was ist neu dazu gekommen, welche Kapitel im Buch sind das?
Es gab ein paar neue Einstiegsfragen. Am besten einfach zu Prof. Dourdoumas gehen und ihn um Auskunft bitten.
Ich stehe vor meinem Abschluss und habe festgestellt, dass ich trotz absolvierter Prüfung auf eine Lehrveranstaltung keine Note erhalten habe. Gibt es eine Möglichkeit nachzuweisen, dass ich an der Prüfung teilgenommen habe und meine Note noch aussteht?
Eigentlich musst du im TUGRAZonline angemeldet gewesen sein, damit du die Prüfung schreiben darfst. Aber natürlich kommt es auch vor, dass
der Prüfende auch Leute ohne Anmeldung schreiben lässt. Somit ist die Teilnehmerliste nicht vollständig.
Deine Prüfung muss aber einige Zeit aufgehoben werden - wenn sie gefunden wird sollte alles klar sein. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, wie du nachweisen könntest, die Prüfung geschrieben zu haben. Selbst wenn du Zeugen auftreiben könntest, die aussagen, dass du mit geschrieben hast - welche Note sollte der Prüfer vergeben?
Wenn die Prüfung nicht doch noch gefunden wird, ist die einzige Alternative dazu, dass du noch einmal antrittst.
Ich studiere gerade im 2. Semester Telematik und habe den Vorschlag bekommen mich für ein Leistungsstipendium zu bewerben. Ich habe einen Notendurchschnitt von ca. 1,8 und wollte fragen, ob sich die Bewerbung überhaupt auszahlt? Außerdem wollte ich fragen ob ihr wisst wie die Bewerbung des Stipendiums abläuft bzw. welche Behörde dafür zustandig ist?
Den Antrag auszufüllen kostet ja nichts, versuch es also! Informationen dazu findest du auf der Website des Dekanates [1].
Bei einem Schnitt von 1,8 kann man sehr zuversichtlich sein, dass es sich ausgeht.
Ich möchte in Kürze meinen Bakk. einreichen, habe jedoch noch eine Frage. Ich habe bereits Prüfungen/Übungen im Master abgelegt und die sind nun im Bakk im TUGRAZonline eingetragen, jedoch noch nicht auf grün gesetzt bzw. an die Studienabteilung übermittelt. Wenn ich nun das Bakk. abschließe, können diese Prüfungen nicht mehr an die Prüfungsabteilung übermittelt werden oder? Muss ich also nun so lange mit dem einreichen warten, bis alle Prüfungen im Bakk. auf grün gesetzt sind? Für dieses Semester habe ich bereits ein Zweitstudium eingeschrieben und alle Übungen laufen auf dieses.
Du musst dir keine Sorgen machen, dass deine bereits für den Master abgelegten Prüfungen verfallen könnten, weil das TUGRAZonline nur ein Verwaltungstool ohne rechtliche Bindung ist. Du solltest dir nur bewusst sein, dass die letzte positiv absolvierte Prüfung, welche du für das Bakk. benötigst (wichtig ist der Tag der Prüfung), auch der Tag ist, ab dem du kein Student mehr bist. D.h. alle Prüfungen, die du nach diesem Tag im Bakk. Telematik ablegst, verfallen. Einreichen kannst du, sobald du alle deine für den Bakk. benötigten Zeungisse besitzt.
Prüfungen, welche du für dem Master im Zweitstudium absolviert hast, kannst du, sobald du im Master inskribiert bist, einfach anrechnen lassen.
Ich werde im Februar bei einer Firma ein Projekt machen und würde mir das gerne im Rahmen der Bachelorarbeit anrechnen lassen. Dazu brauche ich aber einen Professor der das ganze betreut. Kennt Ihr Profs, die das machen könnten? Das Projekt hat mit Automatisierungstechnik und Programmieren zu tun, jemand vom Institut für Technische Informatik bzw. Regelungs- und Automatisierungstechnik würde möglicherweise passen... (oder ist es egal von welchem Institut der Betreuer ist??)
Schau am besten mal zu Prof. Brenner [1]! Er ist am ITI und hat recht viel Regelungstechnik gemacht - das würde also schonmal passen. Ansonsten kann er dir sicher jemanden an seinem Institut empfehlen. Außerdem ist er unser Studiendekan, und kann dich bezüglich der administrativen Notwendigkeiten beraten. Für die Betreuung kommen die Institute infrage, die die zur Bachelorarbeit Telematik gehörige LV anbieten. (siehe TUGRAZonline). Die Betreuung von Arbeiten, die bei einer Firma entstehen, lässt sich die Uni übrigens bezahlen!
[1] https://online.tu-graz.ac.at/tug_online/visitenkarte.show_vcard?cperson_nr=3005
Kann man prinzipiell eine "Bachelorarbeit Telematik" erst im Wintersemester beginnen UND im selben Wintersemester inkl. Zeugnisausstellung abschließen? Muss man sich in diesem Fall zwingend bereits im Sommersemester davor im TUGRAZonline am entsprechenden Institut zur Lehrveranstaltung anmelden oder nicht?
Ja, du kannst die Bachelorarbeit beginnen und beenden wann du (bzw. dein Betreuer) es für gut erachten. Die Anmeldung im TUGRAZonline ist hierfür nicht wirklich von Belang.
Die Sekretärin des jeweiligen Instituts sollte dich auch im WS für die Bachelorarbeit anmelden können, dann kann dir ja auch eine Note eingetragen werden. Wenn du jetzt schon weißt, welches Thema (Sachgebiet, Institut) dich interessiert, so kannst du bereits jetzt mit den zuständigen Personen reden.
Ich habe vor kurzem ein Email bekommen, dass ich mit dem 21.02.2009 auf den aktuellen 08U Studienplan in Telematik umgestellt werde. Jetzt fehlen mir leider noch 3 Prüfungen aus dem Einführungsjahr die alle erst mit Mitte/Ende Juni absolviert werden können. Muss ich jetzt einfach warten und kann in der Zwischenzeit nichts tun (außer auf diese 3 Prüfungen lernen) oder gibt es da eine andere Lösung. Ein Bekannter von mir meinte, dass wenn man als Verfahrenstechniker inskribiert ist trotzdem Prüfungen gemacht werden können, die man danach einfach anrechnen lassen kann. Geht das wirklich so "einfach" oder bringt das Probleme mit sich?
Ja, du kannst Verfahrenstechnik (oder ein anderes, möglichst zur Telematik fachfremdes Studium) inskribieren. Dabei sind natürlich die Fristen zu
beachten: Allgemeine Zulassungsfrist 16.02.2009 - 14.03.2009, Nachfrist bis : 30.04.2009. Als Nicht-TelematikerIn gelten dann die Beschränkungen aus dem Orientierungsjahr der Telematik nicht für dich, und du kannst nach belieben Prüfungen schreiben - und sie dir dann für Telematik anrechnen lassen.
Ich habe einige Lehrveranstaltungen aus dem Bakk. unter einem anderen Studium abgelegt. Soweit ich informiert bin müssen die 8 Stunden, welche ich für die Beihilfe vorweisen muss, aus dem selben Studium sein.
Die Formulierung ist etwas uneindeutig, wahrscheinlichist es für das Finanzamt unerheblich, für welches Studium man die LVen gemacht hat, weil ja auch Freifächer zum Studium gehören. Normalerweise kann man mit dem FA reden und erklären, warum die Abgelegten Fächer sinnvoll/notwendig waren.
Druck den FLAG-Nachweis einfach mal für alle Studien aus.
Was die Zuordnung generell angeht: Man kann natürlich aussuchen, unter welchem Studium man sich zur LV und zur Prüfung anmeldet. Allerdings kann der Prüfer das auch wieder ändern. Das muss er etwa in dem Fall machen, wenn der Studierende die Note unter Telematik (wegen des OJ) nicht bekommen darf.
Update 2011-10-24: Die Regelungen für die Stipendienstelle schauen nochmal anders aus.
Ich hätte ein paar Fragen bzgl. Anrechnungen zwischen dem Master Softwareentwicklung und Telematik: Kann man sich jetzt die Diplomarbeit, wenn sie in beiden Studien in die jeweiligen Kataloge passt, anrechnen lassen? (Bsp.: Krypto Katalog)
Ja. Aber es gibt politische Bemühungen seitens Herrn Hahn, dies zu verhindern. Im Entwurf der alten Regierung für eine UG-Änderung war eine Anrechnung für Diplomarbeiten nicht mehr vorgesehen.
Update 2011-10-24: Inzwischen ist das erfolgreich verhindert worden. Stichtag: 1.1.2010
Kann ich das Master Projekt für SEW (15 ECTS) machen und mir für Telematik (10 ECTS) anrechnen lassen?
Ja.
Allgemeine Fragen
Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wird oder wenn ich noch weitere Fragen zu den Studienplänen habe?
Du hast mehrere Möglichkeiten: Entweder du kommst direkt bei der Basisgruppe Telematik vorbei, oder du besuchst eines unserer wöchentlichen Treffen. Als letzte Möglichkeit gibt es noch die [Newsgroup]
Was heißt immanenter Prüfungscharakter (ip)?
Immanenter Prüfungscharakter bedeutet, daß die Note für eine Lehrveranstaltung nicht in einer einzelnen Endprüfung ermittelt wird, sondern durch mehrere Teilprüfungen im Laufe des Semesters oder auch durch laufende Mitarbeit (z.B.: Hausübungen). LVen mit immanentem Prüfungscharakter sind VU, UE, KU, LU, SE, PR, SP.
Was ist eine VU (Vorlesung mit Übung)?
Das ist eine Vorlesung mit einer integrierten Übung. VUs haben immanenten Prüfungscharakter.
Was sind Freie Wahllehrveranstaltungen?
Freie Wahllehrveranstaltungen bieten die Möglichkeit zu einer individuellen Schwerpunktsetzung oder Weiterbildung im Studium. Persönliche Interessen können so ins Regelstudium eingebunden werden. Die Freien Wahllehrveranstaltungen können gemäß § 59 Abs. 1 Z 3 UG frei aus dem Lehrangebot der Universität der Zulassung oder einer beliebigen anderen Universität gewählt werden. Jedoch müssen die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen für eine LV erfüllt werden. Eine andere Universität kann auch eine anerkannte ausländische Universität sein.
Was sind empfohlene Freie Wahllehrveranstaltungen?
Eine Empfehlung der Arbeitsgruppe Studienkommision Telematik für die Wahl der Freien Wahllehrveranstaltungen. Diese Empfehlung ist in keinster Weise bindend.
Was sind Freifächer?
Eine (sehr) alte Bezeichnung für Freie Wahllehrveranstaltungen.
Was sind Freie Wahlfächer?
Eine an der TU Graz veraltete Bezeichnung für Freie Wahllehrveranstaltungen. Diese Bezeichnung ist auf anderen Universitäten noch üblich.
Was sind empfohlene Freie Wahlfächer?
Eine an der TU Graz veraltete Bezeichnung für empfohlene Freie Wahllehrveranstaltungen. Auch diese Bezeichnung ist noch auf anderen Universitäten in Verwendung.
Sind Anerkennungen von Prüfungen aus anderen Studienrichtungen (z.B. Elektrotechnik) möglich?
Lehrveranstaltungen, die bezüglich Titel, Typ, Anzahl der ECTS-Anrechungspunkte oder Semesterstundenanzahl übereinstimmen, werden automatisch anerkannt (siehe Curriculum). Du mußt dafür im TUGRAZonline die Anerkennung eintragen (Siehe nächste Frage).
Für Lehrveranstaltungen mit Unterschieden in den oben genannten Punkten gibt es in den entsprechenden Studienplänen Äquivalenzlisten. Steht eine Lehrveranstaltung in so einer Liste wird die Anerkennung automatisch durchgeführt.
Beim Umstieg zwischen verschiedenen Studienplänen gibt es in den Studienplänen Anerkennungslisten. Diese Anerkennungen gelten nur zum Zeitpunkt des Umstieges und verlieren nach dem Umstieg die Gültigkeit und werden ebenfalls automatisch durchgeführt.
Steht eine Lehrveranstaltung nicht in der Äquivalenzliste kann der Studiendekan in Rücksprache mit der für die Lehrveranstaltung zuständigen Person eine Anerkennung vornehmen. Diese Anerkennung muß per Formular im Dekanat beantragt werden.
Ich habe eine Lehrveranstaltung für Telematik in einem anderen Studium abgelegt. Was muß ich tun, damit ich sie im Telematik-Studium verwenden kann?
Du hast das Recht, daß du die Lehrveranstaltung im Telematik-Studium verwenden kannst. Dazu mußt du im TUGRAZonline eine Anerkennung eintragen. In der Visitenkarte "Anerkennung / Zeugnisnachtrag", "Neue Anerkennung", das Studium auswählen für das die Lehrveranstaltung anerkannt werden soll, als Typ "allgemeine Anerkennung" und bei Datum das Datum, mit dem die Anerkennung wirksam werden soll, eintragen. Anschließend bei der Anerkennung pro Lehrveranstaltung eine "Neue Position" hinzufügen und die betreffenden Lehrveranstaltungen eintragen. Danach die Positionen bestätigen. Abschließend bestätigt das Dekanat die Anerkennung.
Wann kann ich zwischen zwei verschiedenen Studienplänen wechseln?
Nur während den Inskriptionszeiten. Zum Wechsel zwischen zwei Studienplänen ist eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung an das Studienservice zu richten.
Wieviele Prüfungsantritte habe ich?
Du kannst negative Prüfungen an der TU Graz 4 mal wiederholen. Anders ausgedrückt kannst du zu einer Prüfung 5 mal antreten. Die Prüfungsantritte werden für alle Studienrichtungen an der TU Graz zusammenaddiert.
Erfolgte allerdings der erste (negative) Prüfungsantritt am oder vor dem 1. Oktober 2004, dann werden die Antritte für jede Studienrichtung extra gezählt, und du kannst die Prüfung für jedes Studium viermal ablegen, beziehungsweise dreimal wiederholen. Beim Ablegen einer Prüfung in einer anderen Studienrichtung mußt du aber die Prüfungsvoraussetzungen (z.B.: Orientierungsjahr) des jeweiligen Studienplanes erfüllen.
Update 2011-10-24: Prüfungen in der STEOP darfst du nur 2mal wiederholen (also 3mal ablegen). Danach bist du für das Studium, oder jedes andere Studium in dem du diese LV benötigst gesperrt.
Wann ist ein Prüfungsantritt kommissionell abzuhalten?
Es gibt nur für Prüfungen, die in einem Durchgang abgehalten werden, kommissionelle Prüfungen. Für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Übungen, Labore) gibt es keine kommissionellen Prüfungen. Der 4. und der 5. Antritt zu (die 3. und 4. Wiederholung) einer Prüfung hat auf jeden Fall kommissionell stattzufinden. Auf schriftlichen Wunsch des Kanditaten kann auch der 3. Antritt (die 2. Wiederholung) kommissionell abgehalten werden.
Worauf muss ich beim Umstieg vom Bachelorstudium auf das Masterstudium achten?
Falls du nur ein Studium inskribiert bist, dann gilt für dich folgendes: Nach Abschluß der letzten Prüfung bist du kein Student/keine Studentin mehr! Alle Prüfungen/Lehrveranstaltungen, die du danach bis zur Inskription des Masterstudiums abschließt, sind nichtig!
Um dies zu verhindern empfehlen wir dir, ein Zweitstudium zu inskribieren und alle Prüfungen, die du nicht mehr für das Bachelorstudium verwenden möchtest im Zweitstudium abzulegen. Das Zweitstudium soll zum ersten Studium möglichst fachfremd sein (für Telematik zum Beispiel Technische Physik oder Bauingenieurwissenschaften).
Dann müssen die Lehrveranstaltungen nach Inskription des Masterstudiums nur noch auf das neue Studium anerkannt werden.
Was ist Mitbelegen?
Mitbelegen heißt, man besucht einzelne Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität, als der, an die man den Studienbeitrag bezahlt. Dazu muss man sich jedes Semester bei der anderen Universität als Mitbeleger melden. Mitzunehmen ist dabei das aktuelle Studienblatt.
Die zweite Möglichkeit um an gültige Zeugnisse einer anderen Universität zu bekommen ist, dort ein Studium zu inskribieren. Auch hier muss man sich an der Universität, an die man keinen Studienbeitrag zahlt, jedes Semester zurückmelden.
Vorteile des Mitbelegens gegenüber der Inskription eines zusätzlichen Studiums:
- man braucht das Maturazeugnis nicht noch einmal suchen ;-)
- man ist an keine zusätzlichen Studienabschnittsregelungen gebunden
Nachteile des Mitbelegens:
- In LVen mit Platzmangel hat man eine geringere Chance hineinzukommen
- Einzelne LVen können nur innerhalb gewisser Studien absolviert werden
Wie läuft das jetzt mit dem Orientierungsjahr?
Unter Orientierungsjahr (kurz OJ) versteht man den ersten Studienabschnitt der informatiklastigen Bakkalaureatsstudien Telematik, Softwareentwicklung-Wirtschaft und Informatik.
Für Softwareentwicklung-Wirtschaft und Informatik gilt: Studierende, die nach einem hinreichend aktuellen Studienplan eines der oben genannten Studien absolvieren, dürfen im Rahmen dieses Studiums Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter, die im Studienplan dem 4. oder einem höheren Semester zugeordnet sind, sowie Prüfungen über Vorlesungen, die im Studienplan dem 3. oder einem höheren Semester zugeordnet sind, erst absolvieren, nachdem sie alle Lehrveranstaltungen, die dem Orientierungsjahr zugerechnet werden absolviert haben.
Für Telematik gilt (ab 1.10.2009):
Studierende, die im aktuellen Studienplan studieren, dürfen im Rahmen dieses Studiums Lehrveranstaltungen, die im Studienplan dem 5. oder 6. Semester zugeordnet sind, erst absolvieren, nachdem sie alle Lehrveranstaltungen, die dem Orientierungsjahr (Lehrveranstaltungen des 1. und 2. Semesters) zugerechnet werden absolviert haben.
Fragen zu Beihilfen
Wie lange können Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2008/09 begonnen haben, Studienbeihilfe (Stipendium) beziehen?
Du hast im Bachelorstudium 6 + 1 Semester lang Anspruch auf Stipendium. Hier mußt du nach dem ersten Studienjahr 14 SSt oder 30 ECTS-Anrechungspunkte nachweisen, damit du die Beihilfe weiterhin bekommst. Nach dem 6. Semester mußt du 90 ECTS-Anrechungspunkte oder 42 SSt nachweisen, damit du weiterhin Anspruch auf Stipendium hast.
Die Studienabschnitte im Bachelorstudium haben keinen Einfluß (mehr) auf den Bezug von Beihilfen!
Wie lange können Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 begonnen haben, Studienbeihilfe (Stipendium) beziehen?
Du hast im ersten Studienabschnitt 2 + 1 Semester lang Anspruch auf Stipendium. Hier mußt du nach dem ersten Studienjahr 14 SSt oder 30 ECTS-Anrechungspunkte nachweisen, damit du die Beihilfe weiterhin bekommst. Nach den 2 + 1 Semestern mußt du den ersten Studienabschnitt (Orientierungsjahr) abgeschlossen haben. Danach hast du wieder 4 + 1 Semester Anspruch auf Stipendium. Solltest du mit dem ersten Abschnitt schneller gewesen sein, so kannst das überzählige Semester mitnehmen, der Anspruch verlängert sich um ein Semester.
Solltest du den ersten Abschnitt nicht nach 3 Semestern abschließen können, so bekommst du erst wieder Stipendium, wenn du den Abschnitt abschließen kannst. Der Nachweis nach 6 Semestern entfällt.
Wie lange können Studierende im Bachelorstudium Familienbeihilfe beziehen?
Du kannst für das Bachelorstudium 6 + 2 Semester lang Familienbeihilfe beziehen. Nach dem ersten Studienjahr mußt du, um die Beihilfe weiterhin zu bekommen, 8 SSt oder 16 ECTS-Anrechungspunkte an absolvierten Lehrveranstaltungen nachweisen.
Typischerweise verlangen die Finanzämter ab dem 6. Semester wieder einen Leistungnachweis von 8 SSt oder 16 ECTS-Anrechungspunkten, die man im letzten Studienjahr absolviert haben muß.
Die Studienabschnitte im Bachelorstudium haben keinen Einfluß auf den Bezug von Beihilfen!
Unter welchen Umständen habe ich im Masterstudium Anspruch auf Familienbeihilfe?
Du mußt jünger als 24 bzw. 25 (bei geleistetem Präsenz- bzw. Zivildienst) sein.
Unter welchen Umständen habe ich im Masterstudium Anspruch auf Studienbeihilfe (Stipendium)?
Du mußt bei der Inskription zum Master jünger als 35 Jahre sein und bei der Inskription zum Bachelor jünger als 30 Jahre gewesen sein.
Der positive Abschluß des Bachelors innerhalb von maximal 9 Semestern ist Voraussetzung. Kannst du den Bachelor nicht innerhalb dieser Frist abschließen, verlierst du jeden Anspruch auf Studienbeihilfe im Masterstudium. Weiters muß das Masterstudium innerhalb von 24 Monaten nach Abschluß des Bachelors begonnen werden (Stichtag ist die letzten Prüfung im Bachelor).

